Allgemeine Geschäftsbedingungen Rent a Cup GmbH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Rent a Cup GmbH angebotenen Leistungen, wie die Vermietung und den Verkauf von Mehrwegartikeln, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Zubehör und die Vermittlung von Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei Rent a Cup GmbH persönlich, per Post, Telefon, E-Mail oder per Internet bestellt hat.

Angebot und Preise

Die Angebote sind freibleibend. Alle auf den Internetseiten und in Druckerzeugnissen genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies betrifft auch die Dienstleistungen von Rent a Cup GmbH.

Transport

Erfolgt die Lieferung durch Rent a Cup GmbH innerhalb der regulären Transportdisposition, so wird sie mit einer Lieferpauschale pro Transport berechnet. Die Höhe dieser Pauschale ist unter www.rentacup.ch abrufbar. Sofern benutzte Ware nicht gekühlt gelagert werden kann, muss die Rückholung innert 24 Stunden nach Veranstaltung erfolgen, es sei denn, diese Frist wird nach Absprache mit verlängert.

 

Expresslieferungen sowie ein allfälliger Postversand werden nach Aufwand verrechnet.

Lagerung von Kundenbecher

Kundenbecher lagert Rent a Cup GmbH zum Preis von CHF 10.00 pro Palette und Monat.

Bestellung

Um unnötige Zusatzkosten und die gewünschten Kapazitäten zu garantieren, sollte die Auftragsbestätigung des Kunden so früh wie möglich per E-Mail oder per Post an Rent a Cup GmbH zugestellt werden. Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, ins-besondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen der Verkaufsangestellten von Rent a Cup GmbH, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Kunde versichert mit seiner visierten Bestätigung oder Bestellformulars/Lieferscheines, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Auslieferung

Die Auslieferung erfolgt, je nach Bestellung, entweder durch Selbstabholung des Kunden oder als Lieferung durch Rent a Cup GmbH an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften an die Bordsteinkante der bestätigten Lieferadresse.

Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Rent a Cup GmbH selbst bei grosser Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Zugesagte Termine werden nur unter Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes garantiert. In Fällen von höherer Gewalt über-nimmt der Kunde den eventuellen Mehraufwand der durch Wartezeiten entstandenen Kosten für Personal und Material.

Der Kunde gewährleistet die Entgegennahmen der von ihm bestellten Waren und Mietartikel und quittiert den ordnungsgemässen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Mietartikel und Dienstleistungen auf dem Lieferschein, welcher vom Rent a Cup GmbH Mitarbeitenden ausgehändigt wird.

Besonderheiten die den Lieferort betreffen wie z.B. nicht befahrbare Wege sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, so dass Rent a Cup GmbH sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Für besonders aufwendige Anlieferungen behält sich Rent a Cup GmbH vor, den Mehraufwand an den Kunden weiter zu verrechnen.

Alle Boxen werden plombiert geliefert.

Wein- und Proseccobecher, welche in Waschkörben geliefert werden, müssen aus Hygiene- und Qualitätsgründen alle gereinigt und verrechnet werden.

Rücknahme

Die Rückgabe der gelieferten Waren muss sortiert (in den ursprünglichen, originalen Verpackungseinheiten) und zum abgemachten Termin erfolgen. Für unsortierte Rückgaben wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 10.00 pro Box erhoben. Bei verspäteter Rückgabe wird die Ware von Rent a Cup GmbH auf Schimmel überprüft und bei Befall zum Verlustpreis in Rechnung gestellt.

Lieferzeiten nach Vereinbarung. Selbstabholung möglich nach Vereinbarung.

Die Rückgabe der gelieferten Waren muss sortiert (in den ursprünglichen, originalen Verpackungseinheiten) und zum abgemachten Termin erfolgen. Für unsortierte Rückgaben wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 10.00 pro Box erhoben. Bei verspäteter Rückgabe wird die Ware von Rent a Cup GmbH auf Schimmel überprüft und bei Befall zum Verlustpreis in Rechnung gestellt.

Mehrwegartikel

Der Kunde trägt von der Übernahme bis zur Rückgabe die Verantwortung für die gelieferte Ware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum vereinbarten Verlustpreis berechnet.

Aus Hygiene- und Qualitätsgründen ist es ausdrücklich verboten, jegliche Mehrwegartikel selber zu reinigen. Ungeachtet ob von Hand oder in einer Maschine.

Preise

Mietpreis: Kosten für die Miete der Mehrwegartikel.

Servicepauschale: Kosten für das Rüsten, die Reinigung, die Qualitätskontrolle und die Lagerung der Mehrwegartikel.

Verlustpreis: Für nicht retournierte, defekte oder stark verunreinigte (bspw. Zigarettenstümmel im Mehrwegbecher) Mehrwegartikel verrechnet Rent a Cup GmbH einen im Vorfeld definierten Verlustpreis. Rent a Cup GmbH empfiehlt ihren Kunden eine generelle Bepfandung pro Mehrwegartikel um diese Verlustpreise abzusichern.

Kaufpreis: Es gilt der vereinbarte Preis auf der Auftragsbestätigung, welche der Kunde Rent a Cup GmbH visiert retourniert.

Umtriebspauschale: pro retournierte, ungeöffnete (plombierte) Kiste, fallen CHF 5.00 Umtriebspauschale an.

 

Verlustpreise

Becher: gemäss Kalkulator auf der Homepage von Rent a Cup GmbH

Transportbox: CHF 40.00

Spanngurt: CHF 5.00

EURO-Palette: CHF 20.00

Rücknahme-Container klein: CHF 100.00

Rücknahme-Container gross: CHF 400.00


Mietdauer / Mietpreise / Dauermieter 

Die angegebenen Mietpreise für Mietartikel verstehen sich für maximal 3 Einsatztage. Die Zeit zwischen Abholung/Lieferung bzw. Rückgabe/Rücktransport wird nicht berechnet. 

Zusätzliche Einsatztage werden mit einem Zuschlag von 10 % auf den Grundpreis berechnet. 

Für die Benützung an mehreren Wochenenden wird für jedes weitere Wochenende ein Zuschlag von 100 % verrechnet. 

Bezahlung

Bei Rechnungsstellung erfolgt die Überweisung auf das Geschäftskonto von Rent a Cup GmbH zu folgenden Konditionen:


Miete: netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum.


Kauf: 100% nach Druckfreigabe, netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

Gewährleistung

Rent a Cup GmbH versichert dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmässig transportiert werden. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumut-barer Gründlichkeit zu prüfen und bestätigt die Richtigkeit durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden. Bei nachweisbaren Mängeln kann Rent a Cup GmbH nach Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.

Rücktritt bei Miete und vor Ort Service

Tritt der Kunde von seiner Bestellung zurück, ist Rent a Cup GmbH berechtigt folgende Auf-tragssummen als Schadenersatz zu berechnen:


Bei über 60 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: Keine Kosten werden berechnet.


30. Kalendertag bis 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung der Projektkosten, sowie 30% des Auftragsvolumens.


14. Kalendertag bis 29. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung der Projektkosten sowie 50% des Auftragsvolumens.


Weniger als 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: Berechnung der Projektkosten sowie 100% des Auftragsvolumens.


Als Berechnungsgrundlage wird die Auftragsbestätigung herangezogen. Projektkosten sind die vom Projektleiter aufgebrachten Arbeitszeiten und Spesen für die Planung des Projektes.

Grossveranstaltungen

Für die Umsetzung des Mehrwegkonzeptes gilt die mit dem Organisationskomitee abgeschlossene Konzeptvereinbarung, in welcher sämtliche relevanten Punkte, insbesondere die Preise und Liefertermine zusammengefasst sind und die für alle teilnehmenden Standbetreiber verbindlich sind. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Wenn einzelne Punkte aus der Konzeptvereinbarung oder aus der Auftragsbestätigung nicht durchgeführt werden, tan-giert dies die Gesamtheit der Konzeptvereinbarung / Auftragsbestätigung nicht.


Alle Standbetreiber-Unterlagen (Handling-Hinweise, Bestellliste) sind für die Stände verbindlich. Wenn der Bestelltermin vom Standbetreiber nicht eingehalten wird, kann eine Lieferung nicht garantiert werden.

Haftung

Die Haftung von Rent a Cup GmbH im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der bestellten Waren und Mietwaren an den Kunden geht die Haftung für Beschädigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäss kantonaler Lebensmittelverordnung an den Kunden über.

Datenspeicherung/Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert und können von Rent a Cup GmbH zu Werbezwecken verwendet werden.


Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Detailliertere Informationen zum Daten-schutz sind in der separaten Datenschutzerklärung der Rent a Cup GmbH ersichtlich.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bremgarten AG.

Rent a Cup GmbH

März 2023